Widerruf

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns (365 Fitness GmbH, Am Bahnhof 1,48455 Bad Bentheim, Deutschland, E-Mail: info@365-fitness.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder Brief) über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.
Folgen des Widerrufs
Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an
dem die Mitteilung über deinen Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Dir werden wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte berechnet.
Hast du verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hast du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem du uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtest, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts (Dienstleistungen)
Bei Dienstleistungsverträgen erlischt das Widerrufsrecht, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde, nachdem du
(a) ausdrücklich zugestimmt hast, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, und
(b) deine Kenntnis bestätigt hast, dass du dein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlierst.
Kein Widerrufsrecht bei Terminbuchung (Leisure-Ausnahme)
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (z. B. fest gebuchtes Personal-Training am [Datum/Uhrzeit], Kurs mit fixem Termin).
