AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Der 365 Fitness GmbH – Marke THREESIXFIVE

§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich

1.1 Vertragspartner des Mitglieds ist die 365 Fitness GmbH, Am Bahnhof 1, 48455Bad Bentheim (nachfolgend „THREESIXFIVE“ genannt), die unter der MarkeTHREESIXFIVE Fitnessstudios in Deutschland betreibt.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträgezwischen THREESIXFIVE und ihren Mitgliedern über die Nutzung der vonTHREESIXFIVE betriebenen Studios.

§ 2 Vertragsabschluss

2.1 Vertrag im Studio: Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Mitglieds undeines Vertretungsberechtigten von THREESIXFIVE zustande. THREESIXFIVEkann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen aus sachlich gerechtfertigtem Grundwiderrufen (z. B. Zahlungsverzug aus früherem Vertrag).

2.2 Online-Vertrag: Beim Vertragsabschluss über die Website stellt das Mitglieddurch Anklicken der Schaltfläche „Vertrag abschließen“ ein verbindlichesAngebot. Die Annahme erfolgt durch Bestätigungs-E-Mail von THREESIXFIVE.THREESIXFIVE kann den Vertrag binnen 14 Tagen aus sachlich gerechtfertigtemGrund widerrufen. Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht nach §312g BGB zu.

2.3 Im Falle eines wirksamen Widerrufs ist die einmalige Aktivierungsgebühr alsBearbeitungspauschale dennoch zu bezahlen und wird nicht zurückerstattet.Das Mitglied darf im Gegenzug erhaltenes Zutrittsmedium und Sportartikel,welche in Form eines Starterpakets übergeben oder verschickt werden,behalten.

2.4 Minderjährige: Mitglied kann werden, wer mindestens 16 Jahre alt ist.Minderjährige benötigen die schriftliche Zustimmung einesErziehungsberechtigten.

2.5 Mit Vertragsabschluss erkennt das Mitglied diese AGB sowie die jeweils gültigeHausordnung als verbindlich an.

2.6 Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, die Korrekturmöglichkeiten beiEingabefehlern sowie die Speicherung des Vertragstextes werden imBestellprozess dargestellt. Der Vertragstext wird von THREESIXFIVE gespeichertund dem Mitglied per E-Mail übermittelt. Vertragssprache ist Deutsch.THREESIXFIVE stellt für Verbraucher einen Kündigungs-Button gemäß § 312kBGB bereit.

§ 3 Mitgliedschaften und Leistungen

3.1 THREESIXFIVE bietet folgende Mitgliedschaften:
• 12-Monatsvertrag mit einmonatiger Kündigungsfrist zum Laufzeitende(danach monatlich kündbar)
• Flexi-Vertrag mit monatlicher Kündigungsfrist
• 10er-Karten und Einzelleistungen (z. B. Personal Training, EMS)
• Zubuchbare Module und Zusatzleistungen laut aktueller Preisliste

3.2 Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem Mitgliedschaftsvertrag und der Preisliste. Das Mitglied darf alle THREESIXFIVE Studios in Deutschland nutzen.

3.3 THREESIXFIVE kann Leistungsangebote ändern, soweit dies dem Mitgliedzumutbar ist und die Hauptleistung (Trainingsnutzung) erhalten bleibt.

§ 4 Vertragslaufzeit, Kündigung und Ruhezeit

4.1 Die Laufzeit ergibt sich aus dem gewählten Tarif. Der 12-Monatsvertrag endet,wenn er einen Monat vor Laufzeitende gekündigt wird. Ohne Kündigung läuft erauf unbestimmte Zeit weiter und kann monatlich beendet werden.

4.2 Der Flexi-Vertrag kann mit einem Monat Frist zum Monatsende gekündigtwerden.

4.3 Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail oder Brief). Eine Kündigungüber den auf der Website bereitgestellten Kündigungs-Button ist ebenfallsmöglich.

4.4 Ruhezeit: Mitglieder können ihre Mitgliedschaft aus wichtigen Gründen (z. B.Krankheit, Schwangerschaft, beruflicher Ortswechsel) bis zu 3 Monate proKalenderjahr ruhen lassen. Der Antrag muss spätestens 15 Tage vor Beginnschriftlich gestellt werden. Während der Ruhezeit ruht die Zahlungspflicht; dieVertragslaufzeit verlängert sich entsprechend.

4.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibtunberührt.

§ 5 Zugang und Zutrittsmedium

5.1 Der Zutritt erfolgt über einen personalisierbaren QR-Code und/oderTransponder.

5.2 Ein Zutrittsmedium (z. B. Transponder) ist in der Aktivierungsgebühr enthalten.Bei Verlust wird eine Ersatzgebühr von 15 € erhoben.

5.3 Das Zutrittsmedium ist höchstpersönlich und darf nicht an Dritte weitergegebenwerden. Bei vorsätzlicher Weitergabe kann THREESIXFIVE eine Vertragsstrafevon 200 € verlangen und den Vertrag außerordentlich kündigen.

5.4 Verlust oder Beschädigung ist unverzüglich zu melden.

5.5 Außerhalb der Betreuungszeiten (vgl. §6.2) ist der Zutritt ausschließlich mitpersonalisiertem Zutrittsmedium zulässig. Das Mitnehmen Dritter, dasOffenhalten von Türen sowie die Weitergabe des Zutrittsmediums ist untersagt.

5.6 THREESIXFIVE übt das Hausrecht aus und kann Personen den Zutrittverweigern bzw. Mitglieder vorübergehend sperren, wenn berechtigte Gründevorliegen (z.B. Zahlungsverzug, schwerwiegende Verstöße gegenAGB/Hausordnung, Gefährdung von Personen/Sachen). Eine Sperre lässt dieZahlungspflicht unberührt, sofern eine Pflichtverletzung des Mitglieds zugrundeliegt.

§ 6 Nutzung der Studios

6.1 Die Studios sind täglich von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet. Abweichungen (z.B. an Feiertagen, bei Wartung) werden rechtzeitig im Studio und/oder onlinebekanntgegeben.

6.2 Personal ist regulär zu folgenden Zeiten vor Ort: Mo–Fr: 09:00–12:00 Uhr und17:00–20:00 Uhr; Sa: 12:00–14:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten findet derStudiobetrieb personenlos statt.

6.3 In personenlosen Zeiten stehen keine Trainingsbetreuung, Einweisungen, Kurseoder Verkaufs-/Serviceleistungen zur Verfügung. Das Training erfolgteigenverantwortlich und auf eigene Gefahr.

6.4 Mitglieder machen sich vor Trainingsbeginn mit den Notfallhinweisen, Fluchtund Rettungswegen sowie der Lage von Erste-Hilfe-Ausrüstung vertraut. ImNotfall ist unverzüglich der Notruf 112 zu wählen und den vor Ort ausgehängtenAnweisungen zu folgen; ergänzende Hinweise ergeben sich aus derHausordnung.

6.5 Übungen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (z. B. freie Maximalkraftversuche)sind in personenlosen Zeiten zu vermeiden bzw. nur mit geeignetemSicherungspartner (Spotter) oder an dafür vorgesehenen Geräten (z. B. Safetiesim Rack) durchzuführen.

6.6 Vor der ersten Nutzung ist eine Einweisung in Geräte und Sicherheitsregelnerforderlich (im Rahmen der Betreuungszeiten). Das Mitglied verpflichtet sich,Geräte ausschließlich gemäß Einweisung und Hinweisschildern zu nutzen.

6.7 Kurzfristige Schließungen aus technischen oder organisatorischen Gründenbegründen keinen Ersatzanspruch. Seite 4 von 6

6.8 Das Personal ist befugt, im Interesse von Ordnung und Sicherheit Weisungen zuerteilen; diesen ist Folge zu leisten.

6.9 Spinde und Parkplätze dürfen nur während des Aufenthalts im Studio genutztwerden.

6.10 Das Mitbringen von Begleitpersonen oder Tieren ist untersagt.

6.11 Bei Ereignissen außerhalb der Kontrolle von THREESIXFIVE (z.B. behördlicheAnordnungen, Pandemien, Naturereignisse) können Studios vorübergehendgeschlossen oder Leistungen angepasst werden. Ein Anspruch aufSchadensersatz besteht nicht. Bereits bezahlte, nicht nutzbare Zeiträumewerden – nach Wahl von THREESIXFIVE – durchRuhezeiten/Gutschrift/Verlängerung ausgeglichen.

§ 7 Pflichten des Mitglieds

7.1 Das Mitglied verhält sich respektvoll gegenüber Personen und Einrichtungen,vermeidet unnötigen Lärm und nutzt Musik ausschließlich über Kopfhörer.Telefonate finden außerhalb der Trainingsflächen statt.

7.2 Die kommerzielle Nutzung der Anlagen (z. B. Personal Training für Dritte) istuntersagt.

7.3 Das Mitglied trainiert nur in gesundheitlich geeignetem Zustand, insbesonderenicht bei akuten Erkrankungen, Verletzungen oder unter Einfluss vonAlkohol/Drogen. In personenlosen Zeiten erfolgt das Trainingeigenverantwortlich; es gilt § 6 (insb. 6.3–6.5).

7.4 Es gilt Handtuchpflicht auf allen Polsterflächen. Geräte/Matten sind nachNutzung zu reinigen. Es sind saubere Sportschuhe und angemesseneSportkleidung zu tragen. Getränke nur in bruchsicheren, verschließbarenBehältern; Speisen nicht auf Trainingsflächen.

7.5 Geräte nur bestimmungsgemäß gemäß Gerätehinweisen nutzen.Gewichte/Anbauteile sind nach Gebrauch an den vorgesehenen Platzzurückzuräumen. Geräteplätze werden nicht „reserviert“; zwischen Sätzen sindStationen freizugeben. Das Fallenlassen von Gewichten ist zu vermeiden(ausgenommen dafür vorgesehene Bereiche/Equipment).

7.6 Defekte, Beschädigungen, Unfälle oder Gefährdungen sind unverzüglich demStudio zu melden. Notausgänge und Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten;Notfallhinweise sind zu beachten. Für vorsätzlich oder grob fahrlässigverursachte Schäden an Einrichtungen/Geräten haftet das Mitglied.

7.7 Übungen mit erhöhtem Verletzungsrisiko (z. B. freie Maximalkraftversuche) sindin personenlosen Zeiten zu vermeiden bzw. nur mit geeigneter Sicherung(Spotter/Safeties) durchzuführen (vgl. § 6.5).

7.8 Zutrittsmedium und Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht an Dritteweitergegeben werden; Verlust ist unverzüglich zu melden. Es gilt § 5 (insb. 5.3).

7.9 Das Mitbringen, Anbieten oder Konsumieren von Alkohol, Drogen oderleistungssteigernden Substanzen (z. B. Anabolika) ist untersagt. Training unterderen Einfluss ist verboten. Bei Verstoß kann eine Vertragsstrafe von 500€verhängt und der Vertrag fristlos gekündigt werden.Seite 5 von 6

7.10 Aufnahmen sind nur von der eigenen Person zulässig und nur, wenn keineanderen Personen erkennbar sind. Aufnahmen in Umkleiden/Sanitärbereichensind strikt verboten. Gewerbliche oder studioweite Aufnahmen bedürfen dervorherigen Zustimmung von THREESIXFIVE.

7.11 Vom Mitglied vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden anEinrichtungen sind zu ersetzen.

7.12 Die Hausordnung ist verbindlich. Weisungen des Personals sind Folge zu leisten.

7.13 Die Mitgliedschaft ist höchstpersönlich und nicht übertragbar. Die Weitergabevon Zutrittsmedien oder Zugangsdaten an Dritte ist untersagt (vgl. § 5.3).

§ 8 Zahlung, Fälligkeit und Preisanpassung

8.1 Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils im Voraus fällig. Die Einziehung erfolgtgrundsätzlich im SEPA-Lastschriftverfahren oder über die im Online-Vertragangebotenen bargeldlosen Zahlungsarten.

8.2 Das Mitglied hat für ausreichende Deckung des angegebenen Kontos bzw.Zahlungsmittels zu sorgen. Kosten durch Rücklastschriften oderfehlgeschlagene Zahlungen können weiterbelastet werden.

8.3 Gerät das Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug, ist THREESIXFIVEberechtigt, den Zutritt zu den Studios vorübergehend zu sperren.

8.4 Bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes ist THREESIXFIVEberechtigt, die Mitgliedsbeiträge entsprechend anzupassen.

8.5 THREESIXFIVE ist berechtigt, Zahlungsdienstleister mit der Abwicklung zubeauftragen oder Forderungen abzutreten. Das Mitglied wird hierüber informiert.

8.6 Durch vom Mitglied zu vertretende Rücklastschriften entstehende Kosten(Bankgebühren, Zahlungsdienstleister) werden in tatsächlich angefallener Höheberechnet. Für Mahnungen können angemessene Pauschalen erhoben werden;der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt dem Mitglied vorbehalten.

§ 9 Haftung

9.1 THREESIXFIVE haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet THREESIXFIVE nur für Schäden an Leben,Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

9.3 Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung von Wertsachen oder Kleidung istausgeschlossen, sofern kein Verschulden von THREESIXFIVE vorliegt.

9.4 Nutzung der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 10 Datenschutz

10.1 THREESIXFIVE erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Datenausschließlich zur Vertragsdurchführung gemäß den Datenschutzgesetzen.

10.2 Beim Zutritt werden Datum, Uhrzeit und Mitgliedskennung erfasst.

10.3 In Teilbereichen der Studios erfolgt Videoüberwachung zur Wahrung vonSicherheit und Ordnung.

10.4 Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website vonTHREESIXFIVE.

§ 11 Hausordnung

11.1 Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil dieser AGB.

11.2 Sie liegt im Studio aus und wird auf der Website veröffentlicht.

11.3 Verstöße gegen die Hausordnung können zur Abmahnung oder zur außerordentlichen Kündigung führen.

§ 12 Änderungen der AGB

12.1 THREESIXFIVE kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, sofernHauptleistung und Preisgestaltung nicht wesentlich verändert werden.

12.2 Änderungen werden in Textform mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn nichtbinnen eines Monats widersprochen wird.

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt deutsches Recht.

13.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigenwirksam.

13.3 Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeteiligung bereit, dieunter https://ec.europa.eu/consumers/ord/ erreichbar ist. THREESIXFIVE nimmtnicht an einem Streitbeilegungsverfahren nach demVerbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teil.

13.4 Vertragssprache ist Deutsch.

13.5 Erfüllungsort ist der Sitz der 365 Fitness GmbH in Bad Bentheim.
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